Selbstverständnis

Netzwerker...
01.

… eint der hohe Qualitätsanspruch, den sie an sich und ihre Tätigkeit stellen und der mit der Marke „Netzwerk Bauanwälte – Baurechtskompetenz. Bundesweit“ zum Ausdruck gebracht werden soll.

02.

… sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ihre anwaltliche Tätigkeit darauf ausgerichtet haben.

03.

… wirken durch die Diskussion rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Themen an der Fortentwicklung des Bau- und Architektenrechts mit.

04.

… üben ihren Beruf unabhängig und selbständig aus, können jedoch durch Vereinbarungen untereinander zur Bewältigung komplexerer Aufgabenstellungen in kurzer Zeit einen größeren Stab von Spezialisten zur Verfügung stellen, der in der Lage ist, das vom Mandanten der mandatsführenden Mitgliedskanzlei geforderte Beratungspotenzial kompetent abzudecken.

05.

… führen sowohl interne Fortbildungsveranstaltungen (zur Stärkung der Kompetenz ihrer Kanzleimitarbeiter) als auch regionale und überregionale Seminarveranstaltungen für Mandanten der Mitgliedskanzleien durch.

06.

… festigen durch Verwendung eines gemeinsamen Netzwerk-Magazins „BAURECHT AKTUELL“ sowie eines regelmäßig erscheinenden Newsletters das Qualitätssiegel „Netzwerk Bauanwälte“, das letztlich auch der Außendarstellung der jeweiligen Mitgliedskanzleien dient.

07.

… unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben durch Rat und Tat.

08.

…pflegen untereinander einen intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch über aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts.

09.

… wirken aktiv an dem weiteren Aufbau des bundesweit aufgestellten Netzwerks von Bau- und Architektenrechtsspezialisten mit, das sich mit weiteren Kooperationspartnern EU-weit ausdehnen wird.