Netzwerk Bauanwälte

Das 2003 gegründete “Netzwerk Bauanwälte” ist ein Zusammenschluss von Anwaltskanzleien, deren Arbeitsschwerpunkt im Baurecht liegt, d.h. im privaten Bau- und Architektenrecht, im öffentlichen Baurecht und im (Bau-) Vergaberecht. Ziel der Netzwerkarbeit ist es, das Beratungsangebot der angeschlossenen Kanzleien kontinuierlich auf einem sehr hohen Niveau zu halten und so für die Mandanten eine exzellente anwaltliche Leistung im Baurecht sicherzustellen.

Nach außen tritt das Netzwerk durch Veröffentlichungen hervor, die auf gemeinsamer Diskussion beruhen und Einfluss auf die Rechtsentwicklung nehmen sollen. Hierzu gehört das vom Netzwerk herausgegebene, zwei Mal jährlich erscheinende Magazin BAURECHT AKTUELL. Darin äußern sich renommierte Bauanwälte aus dem NETZWERK zu aktuellen Entwicklungen des Baurechts.

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SELBSTVERSTÄNDNIS
Netzwerker ...
01.

… eint der hohe Qualitätsanspruch, den sie an sich und ihre Tätigkeit stellen und der mit der Marke „Netzwerk Bauanwälte – Baurechtskompetenz. Bundesweit“ zum Ausdruck gebracht werden soll.

02.

… sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ihre anwaltliche Tätigkeit darauf ausgerichtet haben.

03.

… wirken durch die Diskussion rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Themen an der Fortentwicklung des Bau- und Architektenrechts mit.

04.

… führen sowohl interne Fortbildungsveranstaltungen (zur Stärkung der Kompetenz ihrer Kanzleimitarbeiter) als auch regionale und überregionale Seminarveranstaltungen für Mandanten der Mitgliedskanzleien durch.

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NETZWERK IST KOOPERATION

Das „Netzwerk“ bildet einen bau- und vergaberechtlichen Erfahrungs- und Wissenspool, den die angeschlossenen Kanzleien intern nutzen und extern mit dem Ziel fruchtbar machen, um hoch qualifizierte Beratungen anbieten zu können. Diesem Ziel dienen regelmäßige Treffen und Veranstaltungen der „Netzwerker“, intensive Seminare mit Auftraggebern der Kanzleien und Dritten sowie wissenschaftliche und rechtspolitische Arbeitsprojekte.
Diese Gemeinsamkeiten schaffen ein Vertrauensband unter den Netzwerk-Kanzleien, das auch überregional bearbeitete Großmandate ermöglicht.

Wer Interesse an unserer Arbeit hat, mag die ihr/ihm nahen Kanzleien des „Netzwerks“ ansprechen:
auf eine Teilnahme an Seminaren, in denen wir Wert auf eine intensive Diskussion praktisch wichtiger Themen legen, auf die Bearbeitung wichtiger rechtspolitischer oder wissenschaftlich offener Fragen, an deren Lösung praktischer Bedarf besteht, auf unsere Beratungskompetenz im Übrigen, die von den einzelnen Kanzleien, ggf. auch gemeinsam, angeboten wird.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

BAURECHTSSPEZIALIST

Komplexität und Umfang baurechtlicher Fälle erfordern eine Spezialisierung. Das Netzwerk Bauanwälte hat deshalb den Begriff “Baurechtsspezialist” eingeführt und Kriterien hierfür entwickelt. Demnach müssen die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen eines als solchen zu bezeichnenden “Baurechtsspezialisten” deutlich höher sein als die eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht. Ein Baurechtsspezialist muss schwerpunktmäßig und fortwährend mit baurechtlichen Fällen befasst sein (mindestens 90 Prozent seiner Tätigkeit) und in einem Zeitraum von jeweils sieben Jahren mindestens 500 Fällen bearbeitet haben. Die Qualifikation eines Baurechtsspezialisten muss schließlich durch eine nennenswerte wissenschaftliche Tätigkeit nachgewiesen und durch Vorträge und/oder Lehraufträge auf dem Laufenden gehalten werden (mindestens 30 Stunden pro Jahr).

Copyright ASDF_MEDIA/Shutterstock

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NACHWUCHSFÖRDERUNG

Besonderen Einsatz bringt das Netzwerk bei der Fachausbildung von Juristen im privaten Baurecht. Hier referieren in jedem Jahr Mitglieder des Netzwerkes in Seminaren zu einem Aufbaustudium der Philipps-Universität Marburg, das einer frühzeitigen Zusatzqualifikation im privaten Baurecht dient.

Das baurechtliche Aufbaustudium wird durch den „Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.“ unterstützt, in dem eine Vielzahl von Netzwerk-Kanzleien Mitglied sind.

MITGLIEDSKANZLEIEN

Das 2003 gegründete “Netzwerk Bauanwälte” ist ein Zusammenschluss von Anwaltskanzleien, deren Arbeitsschwerpunkt im Baurecht liegt, d.h. im privaten Bau- und Architektenrecht, im öffentlichen Baurecht und im (Bau-) Vergaberecht. Ziel der Netzwerkarbeit ist es, das Beratungsangebot der angeschlossenen Kanzleien kontinuierlich auf einem sehr hohen Niveau zu halten und so für die Mandanten eine exzellente anwaltliche Leistung im Baurecht sicherzustellen.

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